Praxisapotheke

Selbstbehalt

Seit dem 1.1.2024 gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 40% auf Originalpräparate, deren Patentschutz abgelaufen ist. Wir geben wenn immer möglich Generika ab.

Wahlfreiheit des Medikamentenbezuges

In unserer Praxisapotheke führen wir die Medikamente, die wir häufig verschreiben. Sie können diese direkt bei uns beziehen. Wenn sei wünschen, stellen wir ihnen ein Rezept aus, damit sie ihre Medikamente in einer öffentlichen Apotheke oder über den Versandhandel beziehen können. 

Neues Preisgestaltungssystem ab 1.7.2024

Per 1. Juli 2024 wird ein neues Abgeltungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie eine wirkstoffgleiche Abgeltung für Originale und Generika eingeführt. Der breit abgestützte Kompromissvorschlag zur Anpassung des Vertriebsanteils sorgt für eine angemessene Verteilung der Ersparnisse über die verschiedenen Kanäle. Die neuen Preise sind staatlich verordnet. Das Ziel dieser neuen Preise ist die Förderung von Generika zwecks Kosteneinsparung im Gesundheitswesen. Dadurch werden viele Arzneimittel günstiger, einige wenige auch teurer. Vor allem tiefpreisige, verschreibungspflichtige Arzneimittel sind aufgrund der neuen, sachgerechten Zuordnung von Personal- und Logistikkosten nun teurer. Wir bitte um ihr Verständnis. Die Anpassung betrifft hauptsächlich Medikamente, die von der obligatorischen Krankenkasse vergütet werden. Weitere Informationen finden sie unter bag.admin.ch