Praxisapotheke

Selbstbehalt

Seit dem 1.1.2024 gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 40% auf Originalpräparate, deren Patentschutz abgelaufen ist. Wir geben wenn immer möglich Generika ab.

Wahlfreiheit des Medikamentenbezuges

In unserer Praxisapotheke führen wir die Medikamente, die wir häufig verschreiben. Sie können diese direkt bei uns beziehen. Wenn sei wünschen, stellen wir ihnen ein Rezept aus, damit sie ihre Medikamente in einer öffentlichen Apotheke oder über den Versandhandel beziehen können.